§ 1 Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
1. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGB) gilt ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB.
2. Diese AGB gilt ausschließlich. Entgegenstehende oder von unserer AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Diese erlangen nur Geltung, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
3. Diese AGB gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot & Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Dienstleistungen, Reisekosten, Lieferung, Lieferzeit und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
2.2 Bestellungen des Kunden können von uns binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung. oder bei Ersatzteilen durch Anlieferung der Ware.
§ 3 Überlassene Unterlagen
3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (auch in elektronischer Form), wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3.2 Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3.3 Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind die Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise & Zahlungen
4.1 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Ersatzteilpreise, sowie die Preise der Dienstleistungen ab Firmenstandort zuzüglich der der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Verpackungskosten werden bei den Ersatzteilen separat berechnet.
4.2 Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a. berechnet. Die Geltungsmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Dienstleistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4.5 Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit & Lieferung
5.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
5.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Lieferzug bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrenübergang
6.1 Gefahrenübergang Versand
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen des Werks/Lager die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware an den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6.2 Gefahrenübergang Dienstleistung
Bei Dienstleistungen gilt der Gefahrenübergang beim Beenden der Dienstleistung als erfolgt, es sei denn mit dem Besteller ist eine offizielle Übergabe vertraglich vereinbart. Zu diesem Zweck muss dringend erforderlich ein befugter Mitarbeiter des Bestellers anwesend sein, der die Übergabe mit Unterschrift befugt bestätigt. Sollte kein Befugter beim Beenden der Dienstleistung anwesend sein, gilt die Übergabe vom Dienstleister an den Besteller mit beenden der Dienstleistung als erfolgt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ersatzteile, Dienstleistungen und anderen Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Bestellung und dem Liefervertrag vor. Das gilt auch für alle zukünftigen Bestellungen und Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsachen zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
7.2 Der Besteller von Ersatzteilen und Dienstleistungen ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen oder uns in Auftrag zu geben. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand ET & Dienstleistung) gepfändet oder Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antraf auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freigeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§9 Gewährleistung und Mängelrüge, sowie Rückgriff/Hersteller Regress
9.1 Gewährleitungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Von etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr Übergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatz- Ansprüchen, vom Vertrag zurücktreten und die Vergütung mindern.
9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus einstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von und gelieferte Ware nachträglich an einen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.
9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§10 Sonstiges
10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
10.4 Gewährleistungsfristen
Ersatzteile: Die Gewährleistung der Herstellerbetriebe geben wir an unsere Endkunden weiter. Das sind die gesetzmäßig vorgeschrieben 12 Monate ab Lieferung.
Dienstleistungen: Auf unser Dienstleistung für Wartungs-, Inspektions- und Montage-Dienstleistung gewähren wir 12 Monate Funktionsgarantie bei Einschichtbetrieb.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.